Ein Kran ist eine Maschine zum Heben, Senken und horizontalen Bewegen einer Last, wobei der Hebemechanismus ein integraler Bestandteil der Maschine ist. Laufkräne werden in vielen Branchen eingesetzt, um schwere und übergroße Objekte zu bewegen, die mit anderen Materialtransportmethoden nicht möglich sind. Laufkräne verfügen über eine Tragstruktur mit Schienen, die sogenannte Brücke, und eine Laufkatze, die horizontal über die Brücke fährt. Die andere Hauptkomponente eines Laufkrans ist das Hebezeug, das an der Laufkatze befestigt ist und zum Ausführen der Hebevorgänge verwendet wird. Es gibt verschiedene Arten von Brückenkranen, darunter Portalkrane, Halbportalkrane, freitragende Portalkrane, Lagerbrückenkrane und Wandkrane.
Die Sicherheit von Laufkranen wird von der Occupational Safety and Health Administration (OSHA) in 29 Code of Federal Regulations (CFR) 1910.179 geregelt. Diese Verordnung deckt die allgemeinen Anforderungen, die Konstruktion, die Inspektion, die Wartungsanforderungen und den Betrieb von Lauf- und Portalkranen ab.
Allgemeine Anforderungen
Alle Brücken- und Portalkrane, die nach dem 31. August 1971 installiert werden, müssen den Spezifikationen des American National Standard Institute (ANSI) / American Society of Mechanical Engineers (ASME) Safety Code for Overhead and Gantry Cranes, ANSI B30.2.0-1967, entsprechen, der durch Verweis gemäß 29 CFR 1910.6(e)(19) einbezogen wird und zuletzt im Jahr 2016 aktualisiert wurde
Krane können modifiziert und die Tragfähigkeit neu bewertet werden, solange die Modifikationen und die zugehörige Struktur von einem qualifizierten Ingenieur oder dem Gerätehersteller gründlich auf die neue Nennlast überprüft werden
Die Nennlast des Krans muss auf jeder Seite des Krans deutlich angegeben sein. Wenn mehr als ein Hebezeug vorhanden ist, muss für jedes Hebezeug die Nennlast angegeben sein
Oberhalb und seitlich von Kränen muss ein Freiraum eingehalten werden
In einem Kranbetriebsbereich dürfen keine Gehwege angebracht werden, die die Sicherheit der Mitarbeiter während des Kranbetriebs gefährden würden
Parallelkrane müssen einen ausreichenden Abstand zwischen den beiden Brücken haben, wenn sich zwischen ihnen keine Wände oder Strukturen befinden
Nur dafür vorgesehenes Personal darf einen Kran bedienen
Designanforderungen
OSHA spezifiziert Designanforderungen an die Konstruktion des Fahrerhauses und seiner Bedienelemente sowie an die Beleuchtung des Fahrerhauses; Gehsteige, Leitern und Treppen; Brücken- und Trolley-Stoßstangen; Hub-, Halte-, Laufkatzen- und Brückenbremsen; elektrische Komponenten; Hebezeuge; und Warngeräte.
Inspektionsanforderungen
Aufgrund der Größe und des Gewichts der Objekte, die häufig mit Laufkränen angehoben und transportiert werden, sind Routineinspektionen erforderlich, um einen weiterhin sicheren Betrieb zu gewährleisten. Vor der ersten Nutzung ist eine Erstinspektion des Krans (neu oder umgebaut) erforderlich. Nach der Inbetriebnahme erfordern Laufkrane zwei verschiedene Arten von Inspektionen. Regelmäßige Inspektionen werden täglich bis monatlich durchgeführt, während regelmäßige Inspektionen in monatlichen bis jährlichen Abständen durchgeführt werden. Der Zweck der beiden Inspektionsarten besteht darin, kritische Komponenten des Krans zu untersuchen und das Ausmaß von Verschleiß, Verschlechterung oder Fehlfunktion festzustellen.